Am Qualitätshandbuch wird gearbeitet

Am Qualitätshandbuch wird gearbeitet

SZO Kunst Trubschachen 20.07-13 038Letzen Samstag, 7.09.13,  traf man sich-  von der Kommission für Qualitätssicherung der Charta (KQS) eingeladen – im Szondi-Institut und liess sich über die ersten Elemente eines Entwurfs zu wesentlichen Punkten der Qualitätssicherung orientieren. Dabei handelt es sich um Qualitätsregeln die dann in das  Qualitätshandbuch des jeweiligen Instituts einfliessen sollen.  Ihre ersten entsprechenden Lösungen haben Vertreterinnen des Internationalen Seminars für Analytische Psychologie (ISAP) vorgestellt. Dabei zeigten sie, wie man auf bisherige bestehende Regelungen wie beispielsweise die Qualitätskontrolle der Bildungsveranstaltungen aufbaut und die anvisierten Qualitätsstandards des PsyG erreichen kann. Doch spürte man bald, dass manches leicht und locker gesagt, aber nur mit viel Arbeit zu realisieren ist. So gab beispielsweise die in der Verordnung zum Psychologieberufe-Gesetz enthaltene Bestimmung, wonach den Studierenden das Recht/Pflicht (!) auferlegt wird, den Dozierenden, den Lehrbeauftragten und den Supervidierenden  individuelle Feedbacks zu geben, viel Stoff zum diskutieren. Dabei blieb die Frage im Raume hängen, was denn die solcherart “gefeedbackten” mit diesen von den Studierenden an sie persönlich herangetragenen Beurteilungen machen werden. Diese sind vertraulich aber eben nicht anonym; die Studienleitung erfährt nichts davon, der Beurteilte kann reagieren wie er will, das Feedbeck im eher negativen Fall in den Papierkorb werfen und seine Haltung gegenüber der/dem Studierenden verhärten, was der Studienarbeit höchst unzuträglich ist. Konflikte zeichnen sich ab, und dies bei psychologischen Themen, die sowieso ein potentielles Minenfeld darstellen, da das Unbewusste der Studierenden massiv mitagiert und in das Verhalten der Studierenden hineinschaltet und -waltet. Ein Problem, dem meiner Meinung nach viel zu wenig Beachtung geschenkt wird.

Hier eine leicht polemische Einschiebung: Es drängt sich der Gedanke auf, dass die gesamte “betriebswirtschaftliche” Seite des PsyG darauf angelegt ist, nicht so sehr die Qualität der Bildung zu sichern, als vielmehr den kleineren Bildungsinstituten das Lebenslicht auszublasen. Wahrscheinlich hätte man in der Berner Bundesverwaltung am liebsten eine unformierte Aus- und Weiterbildung ohne die den Einheitsbrei störenden psychologischen “Schulen”.

Eine weitere Qualitätsknacknuss ist die verordnete individuelle mit Zeitrahmen quantifizierte Weiterbildung von Dozierenden, von SelbsterfahrungstherapeutInnen(welch’ ein Wort!), LehranalytikerInnen und SupervisorInnen. Dem Vernehmen nach soll diese Weiterbildung 80 bis 90 Stunden im Jahr umfassen. Dabei ist die Qualität, Art und Weise der Weiterbildung noch in keiner Weise definiert. Gilt Bücherlesen, Filme ansehen und selber dozieren als Weiterbildung? Oder ein Fachgespräch im Kreis der Kolleginnen und Kollegen?

Ein Schlüsselwort der Qualitätsarbeit ist EVALUATION. Was nicht evaluiert wird, ist nicht existent. So der Eindruck. Die Evaluation geht vom Institutsapparat aus, aber wo geht sie hin?  Unter diesem Aspekt entspann sich eine lebhafte Diskussion über die Durchführung von Massnahmen, die sich aus der Evaluation ergeben könnten. Zum Vorschein kam, dass die Gefahr gross ist, dass die evaluierten Ergebnisse auf einem Evaluationsfriedhof landen und still beerdigt werden. Aber wie geht das mit der Evaluation? In einem sog. Kontaktaufnahmegespräch (Duden-würdiger Ausdruck!) wird der/die WeiterbildnerIn evaluiert, d.h. man fühlt ihm/ihr auf den Zahn, um herauszufinden, ob die Person Institutskultur-verträglich ist, genügend Fachwissen aufweist und eine Ahnung vom Dozieren hat, eventuell wird noch die zu erwartende Kreativität getestet. Falls der Auftrag zum Dozieren erteilt wird, beginnt die Evaluation Nr. 2: man macht Lektionsbesuche, sammelt Feedback bei den Studierenden, lässt durch Programmverantwortliche die Substanz der Vorlesung herausdestillieren, überprüft Aktualität und Gehalt des vom/von der Dozierenden empfohlenen Lehrmaterials, checkt die didaktischen Fähigkeiten und fordert schliesslich von dem/der Dozierenden eine selbstbeschreibende Stellungnahme. Leumundszeugnis wird nicht verlangt.

Schliesslich fällt unter der Evaluation auch die regelmässige Retraite der Institutsleitung, die sich dann Gedanken über sich selbst machen soll. Und zu guter Letzt kommt noch die Evaluation mit den Studierenden, die in regelmässigen Abständen zu einem teach-in geladen werden, um sich gegenüber den Institutsverantwortlichen, Administratoren, Buchhaltern usw. aussprechen zu können.

Wann geht es eigentlich um Inhalte?

Vorläufig schliessen wir hier.

Alois Altenweger