9. Schuld und Sühne: Ahnenzwang

9. Schuld und Sühne: Ahnenzwang

Unsere Vorfahren, die Ahnen, rumoren in der familiären Cloud (siehe Texte Nr. 3 und Nr. 4 von «szondi-impuls!»). Alte Schuld, verdrängte Untaten und böse Handlungen sollen gesühnt, aufgelöst, bereut und zur Wiedergutmachung gebracht werden. Dabei unterscheiden wir familiäre Schuldlasten von Schuld die wir persönlich auf uns geladen haben.

Die aktuelle Auswirkung dieser Schuldkomplexe zeigt sich für uns in Charakterschwächen, bösartigem und Schaden stiftendem Verhalten und psychischen Störungen. Wir leiden unter unserer Vergangenheit. Daraus entsteht ein Wiederholungszwang, den wir selbst inszenieren: «Wir produzieren es nicht als Erinnerung, sondern als Tat» (Szondi, 1963, 227). Aber wir wissen es nicht, denn Schuld ist im Unbewussten festgeschrieben.

Auf welchem Weg sich die eigene Vergangenheit in uns eingenistet hat ist offen:

Wenn wir an die Seelenwanderung glauben, dann ist die Seele das Trägermedium und zugleich das Wesen, das durch Untaten aller Art verletzt worden ist und wieder geheilt werden soll. Das ist die Grundlage des Konzepts einer transgenerationalen Sühne.

Nehmen wir als Medium die Gene an, dann gehen wir davon aus, dass die unguten Taten sich als psychische Impulse – in der Schicksalsanalyse als «Ahnenanspruch» oder Ahnenvermächtnis bezeichnet – mittels epigenetischen Speichervorgängen in den Genen eingeprägt haben.

Das Konzept der morphogenetischen Felder setzt die Annahme voraus, dass psychische und biologische Zustände in einem übergeordneten Funktionscode organisiert sind, der mit psychischen, biologischen und Umweltveränderungen in eine Wechselwirkung tritt und Veränderungen nach lebensfördernd oder lebensbedrohend selektioniert. Die morphogenetischen Felder sind das Medium der Veränderung.

Klar ist, dass die Schuld aus vergangener Zeit sich wie ein Zwang über unser Leben legt. Es entwickelt sich im Menschen ein Schuldbewusstsein und ein Strafbedürfnis aber kein Wissen um die aus vergangener Zeit herrührende Schuldursache die eben Sühne verlangt und Strafe fordert.

Was konkret tun? Hier kommt das Positive, nämlich die Möglichkeit, aus unserer psychischen Erbmasse intuitiv die Stärken in uns zu mobilisieren, die unsere Wahl in den verschiedensten Lebenslagen und Lebenserfordernissen in die richtige Richtung steuern. Je nach dem, welche Ahnenschuld es zu tilgen gilt, wählen wir Partnerschaft, Freundschaften, Beruf, soziales Engagement und alle weiteren Aktivitäten, die Leid verhindern, Zwang vermeiden und nicht neues Unglück schafften. Dabei kann es häufig sein, dass wir Ungerechtigkeiten erdulden und im Sühnevorgang empörende Benachteiligungen in Kauf nehmen müssen. Im Beitrag Nr. 5 haben wir geschrieben: «Mobilisieren Sie das ErbGUT der Vorfahren zu Ihrer Unterstützung.»

Schuldgefühle können auch sehr gefährlich werden: Das Gefühl kann unter Umständen nicht bearbeitet werden, da es beispielsweise der triebhafte Narzissmus oder Sadismus oder eine ungestillte Rachesucht nicht erlaubt. Dies führt in einem Wiederholungszwang zu Taten, die denjenigen der Vorfahren gleichen. Szondi führt in diesem Zusammenhang einen Fall an, in dem der Patient unter schweren Selbstbeschuldigungsideen und suizidalen Neigungen litt: Im Stammbaum des Patienten finden sich zwei Mörder und drei Selbstmörder (Szondi 1963, 237). Eine solche äusserst belastende familiäre Vergangenheit kann Wahnvorstellungen und Wiederholungszwang auslösen. Darunter finden sich Erbneurosen, Paranoia, Schizophrenie.